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Entstehungsgeschichte

Mit der Absicht, eine Selbsthilfegruppe (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) für Lehrer zu gründen, fand am 16. Januar 1896 in Gießen die von 70 Lehrern besuchte Gründungsversammlung statt. Von den Anwesenden brachten 42 Gründungsmitglieder jeweils 500,– Mark auf, um den Gründungs- und Sicherheitsfond von 20.000,– Mark sicherzustellen. Als Gegenleistung für ihre große Opferbereitschaft erhielten sie Garantiescheine. Hier wurde der Grundstein für den Versicherungsverband Hessischer Lehrer gelegt.

Originalbeitrittserklärung aus dem Jahre 1896
Originalgarantieschein der ersten Mitglieder

Das Großherzogliche Ministerium des Inneren zu Hessen-Darmstadt schrieb am 14. September 1897 dem Feuerversicherungsverband Hessischer Lehrer, z. H. des Lehrers Dern in Nieder-Ohmen:

"Auf die Eingabe vom 9. dieses Monats eröffnen wir Ihnen, daß wir dem Feuerversicherungsverband Hessischer Lehrer in Grünberg die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Großherzogtum nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften, insbesondere der in dem Gesetze vom 25. November 1871 über die Versicherung von Mobiliar in Feuerversicherungsanstalten (...) unter den nachstehenden Bedingungen auf Widerruf erteilt haben. Wir bemerken hierbei, daß mit dem Geschäftsbetrieb vor Erfüllung der Bedingung 2 begonnen werden darf."

Entwicklung

Nach der Gründung stieg die Mitgliederzahl rasch an. 1900 zählte der Verband bereits 1.037 Mitglieder, 1918 waren es 2.218 und 1943 wurde mit 3.079 das dritte Tausend überschritten. Die ersten Zahlen gelten für das damalige Geschäftsgebiet, das alte Hessen-Darmstadt. In den 30er Jahren änderte sich das Geschäftsgebiet, es war der Gau Hessen-Nassau entstanden, bestehend aus dem ehemaligen Großherzogtum Hessen und der preußischen Provinz Hessen-Nassau mit Wiesbaden und Frankfurt. Damals erfolgte auch die Umbenennung in Feuerversicherungsverband Hessischer Erzieher. Denn nun konnten Lehrkräfte und Pädagogen aller Schulformen bis hin zu den Hochschullehrern und Erzieherinnen in den Kindergärten und Horten, die in Hessen-Nassau wohnten, Mitglied werden.  

Im Jahr 1947 wurde das Verbandsgebiet erneut geändert. Es umfasste das heutige Hessen mit Kurhessen und weiterhin die nun zu Rheinland-Pfalz gehörende ehemalige Provinz Rheinhessen mit Mainz, Worms und Bingen.

Originalversicherungsantrag und Police aus dem Jahr 1903

Umbenennung

Früher wurden die Versicherungen vor allem zum Schutz gegen Feuerschäden abgeschlossen („Feuerversicherungsverband ...“). Im Laufe der Jahre wuchs der Wunsch nach mehr Absicherung für das Eigentum. Daraus entwickelte sich die „Allgemeine Hausratversicherung“, die heute Versicherungsschutz gegen Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Beraubung-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden bietet. Weitere Elementarschäden können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls versichert werden. Ergänzend hierzu kann heute die Glasversicherung für Gebäude- und Mobiliarverglasung versichert werden. Aufgrund dieser Veränderungen wurde der Feuerversicherungsverband Hessischer Erzieher (FVHE) im Jahr 1999 in Hausratversicherung für Erzieher und Beamte in Hessen (HEB Hessen) umbenannt.

Ab dem 07. Juni 2006 können sich alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst und gleichgestellten Institutionen mit Wohnsitz in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg bei der HEB versichern. Daraus ergab sich eine erneute Umbenennung in
HEB – Hausratversicherung für Erzieher und Beschäftigte im öffentlichen Dienst (HEB-Hausratversicherung)
.

Ab dem 28.05.2013 können nicht mehr nur Erzieher und Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie deren Angehörige und Gleichgestellte, sondern alle Personen Mitglied bei der HEB-Hausratversicherung werden. Das Geschäftsgebiet umfasst weiterhin Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.

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